Ich bin Ihre Expertin zur Überprüfung des Gutachtens in Ihrem familiengerichtlichen Verfahren.
Dies ist oft notwendig um sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards erfüllt sind.
Warum sollten Sie das erstellte Gutachten eigentlich überprüfen lassen?
Ganz klar -
Falls die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann das Familiengericht das Gutachten nicht verwenden bzw. für eine Entscheidung zugrunde legen.
Es muss entsprechend nachbearbeitet oder neu erstellt werden. Diese Kosten werden nicht von Ihnen getragen, Sie sparen sich die erheblichen Mehrkosten eines Gegengutachtens.
Somit kommt es zu einer Entscheidung, die dem Kindeswohl dienlich ist.
Meine Arbeit gibt Ihnen die Gewissheit, dass in der Ihnen vorliegenden Expertise die notwendigen Grundlagen enthalten sind und Sie der Empfehlung im Hinblick auf notwendige Mindestanforderungen vertrauen können.
Meine über 20-jährige Erfahrung in einem Jugendamt im Bereich „Trennung, Scheidung, Umgang“ macht mich zu einer Expertin in diesem komplexen Themenfeld.
Zusätzlich zu dieser umfangreichen praktischen Erfahrung und meinem Studium der Sozialpädagogik verfüge ich über folgende Qualifikationen:
- Familien - Mediatorin
- Zertifizierte Gutachterin für familiengerichtliche Verfahren
Dies ermöglicht es mir, zu analysieren, und fachliche Mängel zu erkennen.
Ihr Rechtsbeistand kann dies aufgrund seiner komplett anderen Profession nicht.
Ich arbeite bewusst allein, bin aber im kollegialen Austausch mit anderen Expertinnen. Dies ist essentiell, um auch eigenes fachliches Vorgehen zu reflektieren.
- Überprüfung und Analyse eines vorliegenden familiengerichtlichen Gutachtens in den Bereichen „Elterliche Sorge und Umgang“ auf fehlende gesetzliche Mindest-Standards.
- Dokumentation möglicher Mängel, um diese an Sie oder auf Wunsch an Ihren Rechtsbeistand weiterzugeben.
- Kosten pauschal : 599 Euro, unabhängig vom Umfang des Gutachtens
Darum sollten Sie mich beauftragen .....
- Neben den theoretischen Kenntnissen verfüge ich auch über das praktische Wissen in diesen komplexen Bereichen – dies können viele, in diesem Fachbereich tätige Professionen, nicht vorweisen.
- Ich übernehme nur eine sehr begrenzte Anzahl an Aufträgen, so erhalten Sie zeitnah meine Einschätzung – dies ist enorm wertvoll und kommt Ihren Kindern zugute. Die Belastungssituation wird nicht unnötig verlängert.
- Auch sehr komplexe Ausführungen werden meinerseits im Hinblick auf gesetzliche Standards analysiert.
Gerne können Sie sich bei ergänzenden Fragen an mich wenden.
Erstelle ich Gegengutachten ? Nein, meine Leistungen beschränken sich auf die Auswertung vorhandener Gutachten in einem familiengerichtlichen Verfahren.
Gebe ich eine Gutachterempfehlung ? Nein, diese muss, falls gewünscht, mit Ihrem Rechtsbeistand thematisiert werden.
Übernimmt das Familiengericht die entstehenden Kosten für meine Auswertung ? Nein, dieses Angebot richtet sich ausschließlich an selbstzahlende Eltern.
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